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   OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08   

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https://dejure.org/2008,9517
OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08 (https://dejure.org/2008,9517)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.08.2008 - 1 Ss 138/08 (https://dejure.org/2008,9517)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. August 2008 - 1 Ss 138/08 (https://dejure.org/2008,9517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, Art 103 Abs 3 GG, § 52 StGB, § 206a StPO, § 264 StPO
    Verbot der Doppelbestrafung: Anklage wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) durch Aufbewahrung von zum Verkauf bestimmten Rauschgift und einer Waffe in unmittelbarer Nähe zueinander; Vorliegen von Tateinheit bei Verstoß gegen das Waffengesetz und einem bewaffneten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 22216
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00

    Tatbestand des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08
    Die Gefahr, der § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG begegnen will, ist nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls dann stets gegeben, wenn der Täter Betäubungsmittel und Schusswaffen - z. B. in einer Wohnung - zugleich verfügungsbereit hat (z. B. Urteil v. 20.6.2000 - 2 StR 123/2000; NStZ 1997, 344).

    Das Schutzgut der Volksgesundheit ist besonders gefährdet, wenn sich der Täter mittels des gefährlichen Gegenstandes im Besitz des zum Verkauf bestimmten Rauschgifts halten kann (BGH Urteil v. 20.6.2000 a. a. O.).

    Der Wille des Täters, die Waffe gegebenenfalls einzusetzen, ist nicht erforderlich (BGH Urteil v. 20.6.2000 a. a. O.; NStZ 2000, 433).

  • BGH, 12.06.1990 - 1 StR 222/90

    Unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08
    Das Verfahrenshindernis ist in jeder Lage des Verfahrens, damit auch im Revisionsrechtszug von Amts wegen zu beachten (z. B. BGH StV 1991, 8).

    Sie stellen bereits deshalb auch eine Tat im Sinne des § 264 StPO dar (BGH StV 1991, 8).

    Treffen Waffen- und Betäubungsmitteldelikt in einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zusammen, so bilden sie eine Tat (vgl. hierzu auch BGH StV 1989, 48; StV 1991, 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80 und StV 2002, 2041; OLG Frankfurt StV 1994, 119; LG Freiburg StV 91, 17).

  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96

    Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08
    Ist ein Geschehen materiell-rechtlich zur Tateinheit verbunden, so liegt grundsätzlich auch nur eine Tat im prozessualen Sinn vor, denn der dem Gericht unterbreitete Sachverhalt muss alle Tatsachen umfassen, für die nach sachlichem Recht eine einheitliche Rechtsfolge zu verhängen ist (vgl. BGH StV 1999, 643).

    Dem steht nicht entgegen, dass der abgeurteilte Verstoß gegen das Waffengesetz - falls von dem Urteil ein Tatzeitraum wie angeklagt vor dem 7.2.2007 erfasst sein sollte, was nicht festzustellen ist - eine Dauerstraftat darstellen würde und die Rechtsprechung unter Umständen bei einer Dauerstraftat verfahrensrechtlich von zwei Taten ausgeht, wenn die aus anderen Motiven erworbene Waffe aufgrund neugefassten Entschlusses bei der Begehung eines Verbrechens eingesetzt wird, da die Dauerstraftat des Waffenbesitzes dann durch die auf einem neuen Willensentschluss beruhende schwerere Tat unterbrochen werde (vgl. BGH StV 1999, 643/644; Meyer-Goßner, a. a. O. Einleitung Rdnr. 175).

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08
    Die Gefahr, der § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG begegnen will, ist nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls dann stets gegeben, wenn der Täter Betäubungsmittel und Schusswaffen - z. B. in einer Wohnung - zugleich verfügungsbereit hat (z. B. Urteil v. 20.6.2000 - 2 StR 123/2000; NStZ 1997, 344).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08
    Der Wille des Täters, die Waffe gegebenenfalls einzusetzen, ist nicht erforderlich (BGH Urteil v. 20.6.2000 a. a. O.; NStZ 2000, 433).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08
    Treffen Waffen- und Betäubungsmitteldelikt in einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zusammen, so bilden sie eine Tat (vgl. hierzu auch BGH StV 1989, 48; StV 1991, 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80 und StV 2002, 2041; OLG Frankfurt StV 1994, 119; LG Freiburg StV 91, 17).
  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08
    Treffen Waffen- und Betäubungsmitteldelikt in einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zusammen, so bilden sie eine Tat (vgl. hierzu auch BGH StV 1989, 48; StV 1991, 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80 und StV 2002, 2041; OLG Frankfurt StV 1994, 119; LG Freiburg StV 91, 17).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1993 - 4 Ss 133/93

    Betäubungsmitteldelikt; Flucht; Durchbrechen einer Straßensperre; Unerlaubtes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08
    Treffen Waffen- und Betäubungsmitteldelikt in einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zusammen, so bilden sie eine Tat (vgl. hierzu auch BGH StV 1989, 48; StV 1991, 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80 und StV 2002, 2041; OLG Frankfurt StV 1994, 119; LG Freiburg StV 91, 17).
  • OLG Braunschweig, 21.10.1996 - Ss 48/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08
    Treffen Waffen- und Betäubungsmitteldelikt in einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zusammen, so bilden sie eine Tat (vgl. hierzu auch BGH StV 1989, 48; StV 1991, 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80 und StV 2002, 2041; OLG Frankfurt StV 1994, 119; LG Freiburg StV 91, 17).
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 219/22

    Notwendigkeit konkreter Feststellungen zur subjektiven Bestimmung des

    c) Sollte sich eine zumindest teilweise Überschneidung von Tathandlungen der rechtskräftig abgeurteilten Waffendelikte und des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ergeben, würde sich daraus ein Verfahrenshindernis nach Art. 103 Abs. 3 GG ergeben (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 8. September 2017 - 1 Ws 98/17, BeckRS 2017, 126887; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. August 2008 - 1 Ss 138/08, BeckRS 2011, 22216; OLG Hamm, Urteil vom 13. Februar 2018 - III-1 RVs 100/17, NStZ 2019, 695, 696; Wesemann/Voigt, StraFo 2010, 452 ff.).
  • OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17

    Strafklageverbrauch bei Verurteilung wegen eines Waffendelikts und nachfolgender

    Nach der Annahme des Landgerichts muss diese Einsatzabsicht auch in Bezug auf die im Strafbefehl vom 21.02.2014 genannte Kleinkalibermunition angenommen werden, so dass insoweit eine über die bloße Gleichzeitigkeit hinausgehende und die Tateinheit begründende innere Verknüpfung zu den Vorwürfen aus der Anklageschrift vorliegt (vgl. so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2008 - 1 Ss 138/08, juris Rn. 8, StRR 2009, 115).
  • LG Wiesbaden, 19.10.2015 - 2 KLs 3341 Js 35318/12

    Zu dem Vorliegen einer prozessualen Tat im Sinne des § 264 StPO.

    Eine getrennte Betrachtung des Waffenbesitzes und des Betäubungsmittelhandels wäre eine unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhalts, dessen Beurteilung nur einheitlich zutreffend erfolgen kann ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2008, Aktenzeichen 1 Ss 138/08 ).
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